In diesem Jahr kührte Capital erneut - bereits zum elften Mal – die Top-Makler im Verkauf von Wohnimmobilien. Ermittelt wurden…
Zurück Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig!
Das Urteil zum Berliner Mietendeckel ist da!
Am 30. Januar 2020 wurde seine Einführung beschlossen, am 23. Februar trat der sogen. “Berliner Mietendeckel” in Kraft. Laut der nun getroffenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes darf das umstrittene Mietbegrenzungsgesetz nicht angewendet werden. Das Gesetz sei nichtig, heißt es in der heute veröffentlichten Entscheidung.
Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. April 2021: 2021_04_15_PM_Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin
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