Zurück Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig!

Das Urteil zum Berliner Mietendeckel ist da!

Am 30. Januar 2020 wurde seine Einführung beschlossen, am 23. Februar trat der sogen. “Berliner Mietendeckel” in Kraft. Laut der nun getroffenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes darf das umstrittene Mietbegrenzungsgesetz nicht angewendet werden. Das Gesetz sei nichtig, heißt es in der heute veröffentlichten Entscheidung.

Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. April 2021: 2021_04_15_PM_Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin

Bildquelle: canadastock / shutterstock.com

shutterstock 314149679 1200 900

 

Aerial view of Berlin skyline and Spree river in beautiful evening light at sunset in summer, Germany

15 / April / 2021
MWW Gruppe

Weitere News

Ein frohes Osterfest

MWW AG Frohe Ostern

Wir wünschen Ihnen eine herrliche Osterzeit! Genießen Sie das Fest des Frühlings in vollen Zügen. Das Wetter verspricht uns Sonnenschein…

Jugendliche Verstärkung ab August 2024 gesucht!

MWW Azubi 1

Seit vielen Jahren sind wir Ausbildungsunternehmen. Auch in diesem Jahr geben wir zwei jungen Menschen die Chance, so richtig gut…

Wir suchen Verstärkung an unserem Hauptsitz!

MWW AG Kundenmanager Leipzig

Die MWW AG ist ein deutschlandweit agierendes Immobilienunternehmen mit Hauptsitz in Leipzig. Wir sind auf das ganzheitliche Management von Wohn-…