Professionalisierung durch Fortbildung Die MWW AG steht für einen kontinuierlichen Fortschritt im immer komplexer werdenden Property Management. Mit dieser Komplexität…
Zurück Änderungen für Mieter und Immobilieneigentümer: Vorschau 2023
Das neue Jahr hält rund um das Thema Immobilien viele relevante Änderungen bereit, die wir Ihnen gerne wie folgt zusammenfassen:
Grundsteuerfrist beachten
Auch die Grundsteuererklärung beschäftigt die Eigentümerinnen und Eigentümer nach wie vor im Jahr 2023. Nachdem es erheblichen Protest gegen die kurzen Abgabefristen gab sowie die anwenderfeindlichen Bedienungsmöglichkeit des elektronischen Elster Portals kritisiert wurden, sind die Fristen einmalig bis Ende Januar 2023 verlängert worden.
CO2-Steuer
Ab dem 1. Januar 2023 erfolgt bei der CO2 Steuer eine Entlastung für die Mieter. War diese bislang vom Mieter zu zahlen, wird nunmehr der Vermieter beteiligt. Hierbei findet die Energiebilanz des Gebäudes Berücksichtigung. Je besser die Energiebilanz ist, desto mehr reduziert sich der vom Vermieter zu tragende Anteil der Steuer. Bei Gebäuden mit guter Energiebilanz tragen die Mieter die Kosten zu 100 %. Ist die Energiebilanz jedoch sehr schlecht, kann dies dazu führen, dass der Vermieter sogar 95 Prozent der CO2-Kosten zu tragen hat.
Erhöhung der Afa; Änderung der KfW-Programme
Die Abschreibungsmöglichkeit (AfA)wird ab dem 1. Januar für vermietete Neubauten auf 3 Prozent erhöht. Dieser Investitionsanreiz soll Anreize für den Wohnungsneubau schaffen. Die Dauer der Abschreibung beträgt 33 Jahre, anstatt 50 Jahre.
Zudem werden KfW-Programme zur Förderung von Neubauten neu aufgelegt. Aufgrund von Verzögerungen wird sich die Einführung der neuen Programme bis voraussichtlich März verzögern. Bis dahin sind die alten Programme gültig.
Wohngeld
Weiterer Baustein der Unterstützung von Geringverdienern bildet die Wohngeldreform. Durch die Einführung „Wohngeld Plus“ ist geplant weitere zwei Millionen Bürger finanziell zu unterstützen. Im Durchschnitt erhöht sich das Wohngeld um 190 Euro und steigt demnach auf 370 Euro an.
Photovoltaik Förderung
Das Erneuerbare-Energie-Gesetz bringt Regelungen mit sich, die nachhaltige Photovoltaikanlagen als Investition interessant macht. Neben der Förderung dieser Anlagen, gibt es Erleichterung bei der Möglichkeit der Aufstellung, z.B. im Garten. Darüber hinaus sind höhere Vergütungssätze für diese Anlagen vorgesehen sowie ein einfacherer Netzanschluss gewährleistet.
Gaspreisbremse
Die Gaspreisbremse wird am 1. März 2023 gelten und berücksichtigt die jeweilige Heizungsart. Sie gilt bis zum 30. April 2024. Der Gesetzgeber zieht in Betracht, rückwirkend Anpassungen bis zum 1. Januar 2023 vornehmen zu können. Grundlage der Gaspreisbremse sind 80 % des zu erwartenden Jahresverbrauchs des Referenzmonats September 2022. Für Gas darf maximal 12 Cent pro Kilowattstunde und für Fernwärme 9,5 Cent Kilowattstunde in Ansatz gebracht werden. Hierbei handelt es sich um Bruttowerte.
Hydraulischer Abgleich
Bei Gebäuden mit einer Heizfläche mit mehr als 1.000 qm oder mit mehr als 10 Wohneinheiten muss bis zum 23. September 2023 ein hydraulischer Abgleich der Gasheizung durchgeführt werden. Bei Wohngebäude mit mindestens sechs Wohnungen kann der hydraulische Abgleich bis zum 15. September 2024 vorgenommen werden.
Zweiter Heizkostenzuschuss kommt
Ein weiterer Heizkostenzuschuss ist geplant. Abhängig von der Anzahl der Personen und der Wohngeldberechtigung variiert die Höhe der Zuschüsse. So kann ein Zwei-Personenhaushalt, der auch wohngeldberechtigt ist, mit einem Zuschuss in Höhe von 540,00 Euro rechnen.
Immobilienbewertungen, Erbschaftssteuer, Grunderwerbssteuer
Durch die rechtliche Verschärfung der Bewertung der Immobilien, steigt für viele Betroffene die Steuerlast hinsichtlich der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer.
Zudem erhöhen Sachsen und Hamburg die Grunderwerbssteuer. In Sachsen findet eine erhebliche Erhöhung von 3,5 Prozent auf 5,5 Prozent statt. Dies entspricht nunmehr dem Bundesschnitt. Auch Hamburg erhöht von 4,5 Prozent um einen Prozentpunkt auf 5,5.
- Zusammenfassung
2023 treten zahlreiche Änderungen in Kraft, von denen verschiedene Immobilien, Eigentümer, Vermieter und Bauherren betroffen sein werden. Wir empfehlen, sich frühzeitig mit den gesetzlichen Änderungen zu beschäftigen. Gern bieten wir Ihnen unser Fachwissen als langjährige Immobilienverwaltung hierzu an. Sprechen Sie uns dazu jederzeit an!