Zurück Darf der Vermieter die Haltung von Haustieren verbieten?

Haustiere in der Mietwohnung: Darf der Vermieter die Haltung von Haustieren verbieten?

Dies hängt von der Größe und Art des Tieres ab. Kleine Tiere wie Kaninchen, Fische, Schildkröten, Hamster oder Wellensittiche darf der Vermieter nicht verbieten. Sie dürfen ohne Probleme in der Wohnung gehalten werden. Dabei wird  davon ausgegangen, dass sie weder Schaden in der Wohnung anrichten noch die Nachbarn durch Geräusche stören.

Große und gefährliche Tiere wie Gift- und Würgeschlangen, Vogelspinnen oder Kampfhunde (vom Gesetzgeber als gefährlich eingestufte Rassen) dürfen nur mit der Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Darüber hinaus muss der Mieter über eine Halteerlaubnis nach den jeweiligen Landesvorschriften verfügen.

Unterschiedlich wird dagegen die Haltung von Hunden und Katzen in der Wohnung beurteilt. Der Bundesgerichtshof hat allerdings entschieden, dass die Haltung von Hunden und Katzen nicht ohne Weiteres im Mietvertrag verboten werden darf (vgl. Urteil vom 20.3.2013 – VIII ZR 168/12). Es kommt vielmehr im Einzelfall darauf an, ob Hund oder Katze aufgrund ihrer Größe und Rasse Schäden in der Wohnung anrichten oder diese abnutzen können. Auch ein kleineres Tier könnte unter Umständen verboten werden, wenn bereits weitere Tiere in der Wohnung gehalten werden. Weitere Faktoren können hierbei die Lärmbelästigung für Nachbarn, das soziale Umfeld in der Mietwohnung und die bisherige Handhabung des Vermieters sein. Zusätzlich sind die berechtigten Interessen des Mieters und Vermieters im Einzelfall zu beachten und insbesondere Bedürfnisse des Mieters, wie z.B. an einem Blindenhund, zu beachten.

Der Vermieter darf jedoch eine Klausel in den Mietvertrag mit aufnehmen, wonach der Mieter vor der Aufnahme des Tiers in seinen Haushalt seine Zustimmung einzuholen hat. Somit ist die Zustimmung des Vermieters – mit Ausnahme der Kleintiere – immer vor der Aufnahme von Tieren in die Wohnung einzuholen, es sei denn die Haltung des Tieres ist im Mietvertrag bereits ausdrücklich erlaubt.

 

Foto: unsplash

Haustiere in der Mietwohnung unsplash
von Dagmar Klemig
11 / Februar / 2022
0 Kommentare
Haustiere, Mietwohnung

Weitere Blogbeiträge

Der WEG-Verwalter – das Rückgrat einer Wohnungseigentumsgemeinschaft

MWW WEG Verwalter

Es ist bereits spät am Abend. Der WEG-Verwalter ist auf dem Weg nach Hause - erschöpft nach einem Arbeitstag, an…

Der technische Immobilienverwalter – Experte für die technische und infrastrukturelle Steuerung Ihrer Immobilie

MWW Blog Berufsbild Technischer Verwalter

Die Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung definiert die Aufgaben der Immobilienverwaltung wie folgt: „Property Management ist die performanceorientierte Bewirtschaftung eines Objektes…

Änderungen für Mieter und Immobilieneigentümer: Vorschau 2023

MWW Ausblick 2023

 

Aerial view of small european city with city streets and residential buildings. Katy Wroclawskie panoramic cityscape

Das neue Jahr hält rund um das Thema Immobilien viele relevante Änderungen bereit, die wir Ihnen gerne wie folgt zusammenfassen:…