Zurück Die SEPA-Lastschrift in der WEG

Die Wohnungseigentümer in einer WEG müssen gemäß beschlossenem Wirtschaftsplan ein monatliches Hausgeld entrichten.

Das kann erstens in Form von einer Überweisung erfolgen, zweitens mittels Verrechnung bei Mietausschüttung und drittens per Lastschrift, die eine frühe Regulierung der fälligen Versorgerrechnungen garantiert und keinerlei Anpassung von Hausgeldzahlungen durch die Eigentümer erfordern.

Die SEPA-Lastschrift in der SEV

Die Mieter sind mit Abschluss des Mietvertrages verpflichtet, für die pünktliche Zahlung ihrer monatlichen Miete Sorge zu tragen.

Auch dies kann mittels Überweisung oder Dauerauftrag bei der Bank bzw. Lastschrift durch die Verwaltung erfolgen. Bei Erteilung einer Lastschrift an den Vermieter wird jede Veränderung der monatlichen Zahllast automatisch und ohne Kosten für den Mieter angepasst.

So erfolgt auch die Anpassung eventueller Mieterhöhungsverlangen oder der Betriebsvorauszahlung nach der jährlichen Abrechnung.

In Zeiten fluktuierender Preise kann eine Veränderung der Zahllast jährlich mehrmals erfolgen. In Folge dessen müssen Daueraufträge vom Mieter in Eigenregie angepasst werden, was wiederum mit einer Bankgebühr einhergeht. Wird dies versäumt, greift im Folgemonat das Mahnverfahren, was wiederum mit Kosten verbunden ist. Genau wie bei Eigentümern wird im Gegensatz zur Überweisung der Zahlungsvorgang bei der Lastschrift nicht vom Zahlungspflichtigen, sondern vom Zahlungsempfänger ausgelöst.

Die Vorteile

Sie liegen auf der Hand: Änderungen werden durch die Hausverwaltung getätigt. Die Mieter und Eigentümer müssen sich um keine Veränderung im Zahlungsverkehr kümmern, es entstehen keine Kosten. Die Zahlungseingänge erfolgen fristgerecht und in korrekter Höhe.

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von Dagmar Klemig
09 / Oktober / 2019
1 Kommentar
Hausgeld, Hausverwaltung

Kommentare

Sicherlich ist ein Lastschriftverfahren sehr bequem. Allerdings verwenden viele Eigentümer für fremdfinanzierte Immobilien oft separate Konten bei den finanzierenden Banken. Viele Eigentümer füllen die Differenz zwischen Mieteinnahmen und Kosten wie Hausgeld und Darlehenskosten mit gleichbleibenden Daueraufträgen auf. Im Zuge des Lastschriftverfahrens kann es schnell dazu führen, dass durch eine unerwartete Lastschrift das Konto nicht gedeckt ist. Dies kann zu unschönen Folgen in der Schufa oder nachfragen bei Banken führen. Deshalb immer Konten überwachen!

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