Das neue Jahr hält rund um das Thema Immobilien viele relevante Änderungen bereit, die wir Ihnen gerne wie folgt zusammenfassen:…
Zurück Gesetzgebung für Mieter und Immobilieneigentümer: Vorschau 2022
Welche Neuerungen gibt es für Mieter und Immobilieneigentümer im Jahr 2022?
Das neue Jahr wird wieder zahlreiche Gesetzesänderung mit sich bringen. Wir haben eine Auswahl zusammengestellt, um einen kleinen Überblick zu geben, was Sie als Mieter und/oder Immobilieneigentümer erwartet:
a) Erhöhung des CO2-Preises
Um dem gesetzten Ziel, eine klimaneutrale Energieversorgung zu ermöglichen, ergeben sich im Jahr 2022 eine Erhöhung der Brennstoffpreise. Dazu wird der CO2-Preis auf Brennstoff entsprechend dem geltenden Brennstoffemissionshandelsgesetz von 25 auf 30 EUR steigen. Diese Preissteigerung verteuert damit den Liter Heizöl um knapp 1,5 Cent, die Kilowattstunde Erdgas um 0,1 Cent. Verbraucher müssen also mit steigenden Heizkosten rechnen. So sind bei einer Wohnung mit 80 Quadratmetern im Durchschnitt mit 13 bis 21 EUR mehr Heizkosten gegenüber dem Vorjahr zu erwarten.
b) Entlastung durch Senkung der Ökostrom-Umlage
Darüber hinaus wird die Umlage zur Deckung der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Stroms gesenkt. Die Ökostrom-Umlage sinkt von 6,5 Cent 2021 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde 2022. Bei einem Stromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden entspricht das einer jährlichen Entlastung von ca. 100 EUR im Vergleich zum Vorjahr.
c) Fernablesung Zähler
Fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler können nach der neuen Heizkostenverordnung monatlich abgelesen werden und ermöglichen den Mietern so eine bessere Kontrolle ihres Verbrauchs. Soweit noch keine Fernablesegeräte installiert sind, besteht eine Pflicht zum Nachrüsten bis 2026.
d) Feuerungsanlagen
Die neue Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV – Erste Bundesimmissionsschutzverordnung) bestimmt für Schornsteine von neuen Kaminöfen und Pelletheizungen strengere Anforderungen. Die Nachbarschaft soll künftig besser vor den Belästigungen und gesundheitsgefährdenden Immissionen aufgrund von Abgasen aus Feststofffeuerungen zu schützen.
e) Höhere Gebühren für Schornsteinfeger
Ab 01. Januar 2022 ist die geänderte Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜO) in Kraft. Mit der Neuregelung werden die Gebührentatbestände für Bezirksschornsteinfeger an die neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (§ 97 GEG) angepasst und um die dort neu eingeführten Prüfaufgaben ergänzt. Diese betreffen unter anderem die Überprüfung des Ölheizverbots ab 2026 sowie die Prüfung der Ausstattung einer Zentralheizung mit einer Heizungssteuerung.
f) Ausblick
Die Gesetzgebungsvorhaben der neuen Regierung sind im Koalitionsvertrag bereits vorgestellt worden. Die Pläne nehmen durch die Aufnahme der Arbeiten in den Ministerien der Ampel-Koalition immer mehr Gestalt an. So erläuterte jüngst Robert Habeck (Die Grünen) die geplanten Klima-Sofortprogramme, die bis Ostern und im Sommer umgesetzt werden. So wird u.a. über eine Photovoltaik-Pflicht für Gewerbeneubauten diskutiert. Erfahrungsgemäß werden auch wieder finanzielle Anreize für Immobilieneigentümer geschaffen. Wir bleiben dran und verfolgen mit Spannung die Pläne der neuen Regierung.
Welche Maßnahmen erwarten Sie von der neuen Regierung?
Foto: unsplash