Es ist bereits spät am Abend. Der WEG-Verwalter ist auf dem Weg nach Hause - erschöpft nach einem Arbeitstag, an…
Zurück Hausgeld oder Betriebskosten?
Hausgeld und Betriebskosten: die Begrifflichkeiten werden oft verwechselt. Wir bringen etwas Klarheit hinein. Gut zu wissen für Mieter, Eigentümer oder Interessenten, die den Wunsch haben, eine Wohnimmobilie zu erwerben.
Das Hausgeld
Was ist das Hausgeld?
Als Hausgeld werden die monatlichen Vorschüsse bezeichnet, die alle Wohnungseigentümer an den WEG-Verwalter der Wohnanlage zu zahlen haben. Dies ist eine Art Nebenkostenvorauszahlung, die am Jahresende abgerechnet wird. Wurde es zu niedrig angesetzt, muss der Eigentümer am Jahresende nachzahlen. Wurde es zu hoch kalkuliert, erhalten die Eigentümer eine Rückzahlung.
Wer muss es zahlen?
Der Eigentümer der Wohneinheit.
Welche Kosten werden durch das Hausgeld gedeckt?
- alle laufenden Betriebskosten wie Strom, Gas, Wasser, Versicherung etc.
- Miete Rauchwarnmelder
- Instandhaltungskosten am Grundstück und Gebäude
- Verwaltervergütung
- Beiratshaftpflichtversicherung
- sächlicher Verwaltungsaufwand
- Rechtsberatung für das Gemeinschaftseigentum
- Gutachterkosten für die Begutachtung des Gemeinschaftseigentums
- Zuführung zur Instandhaltungsrücklage
- weitere Kosten, die zur Bewirtschaftung der Immobilie anfallen
Die Instandhaltungsrücklage muss immer separat aufgeführt werden und ist abhängig von Alter und Zustand der Immobilie. In der Regel nicht enthalten sind oftmals Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und die Grundsteuer.
Wer legt die Höhe fest?
Der Verwalter erstellt einen Wirtschaftsplan mit den zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben für das Wirtschaftsjahr. Der Wirtschaftsplan wird in der jährlichen Eigentümerversammlung beschlossen oder seit seinem Beschluss aus einem vergangenen Jahr fortgeführt. Das festgelegte Hausgeld ist vom Eigentümer auch bei Leerstand seiner Wohnung zahlen.
Kann das Hausgeld auf die Mieter umgelegt werden?
Das Hausgeld kann nicht direkt auf die Mieter umgelegt werden.
Wer den Kauf einer Eigentumswohnung erwägt, sollte auch die Höhe des Hausgeldes berücksichtigen und die vorangegangenen Wirtschaftspläne ansehen sowie Einblick in die vorangegangenen Protokolle der Eigentümerversammlungen nehmen. Das Hausgeld fällt im Durchschnitt erfahrungsgemäß 20 bis 30 Prozent höher aus als die Nebenkostenabrechnung an die Mieter.
Die Betriebskosten
Was sind Betriebskosten?
Sind Kosten, die beim Eigentümer als Lasten des Grundstücks anfallen und eine Teilmenge der Bewirtschaftungskosten darstellen. Der Vermieter hat das Recht, diese per mietvertraglicher Vereinbarung als Betriebskosten auf die Mieter umzulegen.
Welche Kosten zählen dazu?
Alle Kosten laut Betriebskostenverordnung ( BetrKV ) und Betriebskosten, die mietvertraglich vereinbart wurden. Kosten für die Verwaltung gehören z.B. nicht zu den Betriebskosten.
Wer muss Betriebskosten zahlen?
Die Betriebskosten sind vom Mieter zu zahlen.
Können, im Falle der Vermietung, alle Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden?
Nur, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
Kurz und knapp: Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Betriebskosten?
Hausgeld ist vom Eigentümer zu zahlen, Betriebskosten sind vom Mieter zu zahlen.