Zurück Mietspiegelreform - Mehr Voraussetzungen für Mietererhöhungen

Zum 1. Juli 2022 tritt das Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Kraft. Dadurch wird es zu einer Mietspiegelpflicht für Städte mit über 50.000 Einwohnern ab dem 01. Januar 2023 kommen. Für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sind qualifizierte Mietspiegel, also nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellte, Mietspiegel vorgesehen. In angespannten Regionen wird es zudem zu einer Senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen kommen. Auch die Mietpreisbremse ist bis 2029 verlängert worden.

Auf Grundlage der Mietspiegel werden ortsübliche Vergleichsmieten ermittelt. Diese sind primäre Orientierung für Mieterhöhungsverlangen für laufende Mietverhältnisse sowie für Neuabschlüsse von Mietverträgen im Geltungsbereich der Mietpreisbremse. Beide Seiten, Mieter und Vermieter, sind auf aussagekräftige Mietspiel angewiesen.

Mit dem Gesetz soll dem Ziel der Erhöhung von Qualität und Verbreitung von Mietspiegeln sowie der Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter Rechnung getragen werden.

 

Foto: unsplash

Mietspiegelreform
von Dagmar Klemig
28 / März / 2022
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Mieterhöhung, Mietspiegel, MWW

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