Zurück Volkszählung: Zensus 2022

Zensus 2022: Bundesweite Erhebung neuer Daten

Der Zensus dient als wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage für Politik, Verwaltungen und Wirtschaft. Grundlage für den Zensus ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 763/2008. Alle EU-Mitgliedsstaaten sind dadurch verpflichtet, alle zehn Jahre, jeweils am Anfang eines Jahrzehnts, einen Zensus durchzuführen. Der für das Jahr 2021 geplante Zensus ist wegen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2022 verschoben worden. Der Stichtag in diesem Jahr ist der 15. Mai.

Die große Volkszählung erhebt u.a. Einwohnerzahl und Daten zur Demografie sowie die Wohn- und Arbeitssituation. Auf Grundlage dieser Zahlen können Infrastrukturmaßnahmen, wie zum Beispiel der Bau von Schulen und Kindertagesstätten besser geplant werden. Nicht zuletzt liefert der Zensus wichtige Werte für die Wissenschaft und wird zudem als Datengrundlage für viele amtliche Statistiken herangezogen. Im Wesentlichen werden Zahlen aus den Verwaltungsregistern der Kommunen genutzt. Um die Qualität der Datenansammlung zu verbessern, wird in einer Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung befragt. Die Stichprobe umfasst insgesamt 10,2 Millionen Personen an 2,2 Millionen Anschriften.

Gebäude- und Wohnzählung (GWZ)

Im Rahmen des Zensus ist auch eine Gebäude- und Wohnzählung (GWZ) vorgesehen. Es werden unter anderem Fragen zum Gebäude, den Wohnungsgrößen, Baujahr und Nettokaltmieten gestellt. Hierzu werden sich die zuständigen Ämter an die Vermieter wenden.

Mehr über den Zensus erfahren Sie unter: www.zensus2022.de

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Foto: unsplash

Zensus 2022 - Bundesweite Datenerhebung
von Dagmar Klemig
02 / Februar / 2022
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MWW, Vermieter, Zensus

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