Zurück Zertifizierter Immobilienverwalter

Ab dem 01.12.2022 kann gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 6 Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) jeder Eigentümer die Bestellung eines zertifizierten Wohnimmobilienverwalters verlangen. Eine entsprechende Rechtsordnung tritt nun in Kraft, nach der zertifizierte Verwalter bestimmte Kenntnisse nachweisen müssen.

Bereits jetzt setzen wir ausschließlich zertifizierte Verwalter in unseren Objekten ein. Regelmäßige Fortbildung ist für uns ebenso selbstverständlich, wie die stetige Nachwuchsförderung. So sind wir Ausbildungsunternehmen in vielen Bereichen u.a. zum Immobilienkauffrau/-mann, Bürokauffrau/-mann. Auch im Rahmen des Studiums bieten wir in verschiedenen Fachrichtungen die Möglichkeit, Praktika zu absolvieren.

Volljuristen, Immobilienkaufleute, geprüfte Immobilienfachwirtinnen/-fachwirte oder Personen mit einem Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt sind zertifizierten Verwaltern gleichgestellt (§ 7 ZertVerwV). Diese Personen sind von der Prüfung befreit.

Um die Qualität unserer Arbeit zu sichern und weiterhin einen bestmöglichen Rundum-Service anzubieten, werden alle unsere Verwalterinnen und Verwalter im WEG-Bereich diese Prüfung bei der IHK in den nächsten Monaten ablegen.

 

Foto: MWW

MWW Zertifizierter Verwalter
von Dagmar Klemig
02 / März / 2022
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