In diesem Jahr kührte Capital erneut - bereits zum elften Mal – die Top-Makler im Verkauf von Wohnimmobilien. Ermittelt wurden…
Zurück Neues Gebäudeenergiegesetz vom Bundestag beschlossen
Es ist beschlossen. Nach langem Hin und Her, vielen Diskussionen und Nachbesserungen wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich auch „Heizungsgesetz“, am 08. September 2023 vom Bundestag beschlossen. Trotzdem bleibt die GEG-Novelle umstritten, Experten sehen weiterhin Nachbesserungsbedarf.
Um weiter Energie zu sparen, regelt es die Anforderungen an Heizungen und Gebäude ab 01. Januar 2024. Damit soll die Energiewende im Wärmebereich forciert, der Klimaschutz gestärkt und die Abhängigkeit von fossilen Energien verringert werden. Diese Maßnahmen sollen auch helfen, Verbraucher vor zu großen Aufschlägen bei Öl und Gas zu schützen.
Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung auf mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie beruhen. Im Zuge dessen gibt es für Mieter, Vermieter und Eigentümer einiges zu beachten.
Erfahren Sie hier u.a. die Einzelheiten der Anforderungen und die Möglichkeiten zur Förderung von erneuerbarem Heizen.
(Quelle: ivd.net)