Zurück EU-Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten

Am 01. Januar 2022 trat die Taxonomie-Verordnung der EU zur ESG-Regulierung in Kraft. Dieses Regelwerk soll Nachhaltigkeit von Investitionen messbar machen und den zunehmenden negativen Konsequenzen des Klimawandels begegnen. Die Klimaziele der EU sind klar definiert: bis 2050 soll die EU komplett emissionsfrei sein.

Die Taxonomie-Verordnung gibt jetzt konkrete Kriterien zur Bewertung vor, auch ein nachhaltiges Investieren und Anlegen in Immobilien zu erreichen. Zur Auslegung des Regelwerks sind derzeit noch einige Fragen offen, weitere Rechtsakte werden folgen.

  • Wie stark wird der künftige Einfluss der Taxonomie, als Definition der ESG-Richtlinien, auf künftige Investitionen steigen? Aktuell ist dieser am engen regionalen Immobilienmarkt noch wenig zu spüren, obwohl bereits seit Beginn diesen Jahres Ziele wie der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in Kraft getreten sind.
  • Im Hinblick auf künftige Investitionen – in Verbindung mit der aktuellen Situation auf dem Rohstoffmarkt – stellt sich die Frage, ob eine Gleichschaltung der Sanierungsobjekte auf das Energieeffizienzniveau der Klasse E erfolgen können wird.
  • Unter den aktuellen Gegebenheiten ist anzunehmen, dass es bei den vorgeschriebenen Maßnahmen zum Erreichen einer gewissen Taxonomie-Quote künftig zu stärkeren Differenzierungen einzelner Gebäude untereinander kommen muss. Zum Beispiel müssen Denkmalschutzobjekte stärker differenziert werden.
  • Im Hinblick der hohen Anforderungen zum Erreichen einer guten Taxonomie-Quote stellt sich die Frage, ob nicht eine behördliche Kontrolle zwingend erforderlich sein wird. Oder ob aus einer anderen Betrachtungsweise die Regulierung über den Finanzmarkt bzw. finanzielle Einflüsse auf die Verkaufspreise oder Finanzierungen ausreichen werden. Hierzu ist großes Vertrauen in das Umweltbewusstsein der Eigentümer nötig.
  • Anreize, um den Eigentümern diesen Umweltgedanken besser in das Bewusstsein zu rufen, könnten zumindest die Zertifizierung einer solchen Taxonomie-Konformität sein. Jedoch gibt es derzeit noch keine Möglichkeit der Zertifizierung. Hier muss aus unserer Sicht zeitnah nachgebessert werden. Bereits vorhandene Zertifizierungen sollten dabei ebenfalls eine Rolle spielen.
  • Positiv ist zu anzumerken, dass es derzeit noch keine Möglichkeit des Ausgleichs zu den harten Kriterien der Taxonomie-Konformität gibt. Selbst durch das Pflanzen von Bäumen wäre eine Steigerung der Quote nicht möglich. Denn dies würde die Ziele aufweichen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die THG-Quote in Sachen Elektromobilität. Einfach ausgedrückt: Unternehmen können den nicht verursachten Schadstoffausstoß von zum Beispiel privaten Elektroautobesitzern kaufen. Dadurch wird die Richtlinie für die Einhaltung von Schadstoffgrenzen durch Unternehmen aufgeweicht. Die Klimaschutz-Maßnahmen werden damit gehemmt.
  • Beachtenswert finden wir, dass eine Taxonomie-Konformität erst bei einer Reduzierung des Primärenergiebedarfs von mehr als 30% erreicht werden kann. Jedoch ist eine gute Taxonomie-Quote vermutlich erst bei einer Energieeffizienzklasse A zu erwarten.

Mehr zum Thema läßt sich u.a. hier nachlesen: https://www.immobilienmanager.de/die-eu-und-die-taxonomie-31032022

 

Foto: unsplash

von Dagmar Klemig
25 / April / 2022
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Energie, ESG-Regulierung, MWW, Taxonomie

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