Es ist bereits spät am Abend. Der WEG-Verwalter ist auf dem Weg nach Hause - erschöpft nach einem Arbeitstag, an…
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Neubewertung aller Grundstücke und Immobilien
Ausgelöst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 (Az.: BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14) kommt es nunmehr zur Reform der Grundsteuer. Die Finanzämter legen mit dem Stichtag 01. Januar 2022 den Wert des Grundbesitzes fest. Die Grundsteuer wird sich zukünftig an diesem Wert orientieren.
Viele Daten für die Neuberechnung haben die Finanzämter bereits gesammelt, weitere kommen hinzu durch die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte, die ab Juli 2022 digital übermittelt werden. Lt. Internetseite des Bundesfinanzministerium sind Daten wie die Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Nutzungsart, Wohnfläche und das Baujahr des Gebäudes Grundlage.
Bis spätestens 31. Oktober 2022 müssen alle Informationen den Finanzämtern vorliegen, wobei Fristverlängerungen möglich sind. Jeder Grundstückseigentümer muss eine Steuererklärung abgeben.
Ab 2025 folgen dann anhand der vorliegenden Erklärungen und Daten die Grundsteuerbescheide der Gemeinden mit der neuen Grundsteuer.
Im Deutschland müssen aufgrund dieser Reform fast 36 Millionen Immobilien neu bewertet werden.
Was konkret Eigentümer und Immobilienverwalter beachten müssen: https://ivd.net/newsroom/grundsteuer/
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