Das neue Jahr hält rund um das Thema Immobilien viele relevante Änderungen bereit, die wir Ihnen gerne wie folgt zusammenfassen:…
Zurück Rechtsprechung zu Mängelbeseitigung, Airbnb und Wohnflächenberechnung
Fast täglich werden von Gerichten Urteile gefällt, auch den Immobilienbereich betreffend. Heute fassen wir an dieser Stelle drei Urteile für Euch zusammen, die erfahrenswert für Eigentümer, Verwalter und Mieter sind:
Haftung des Vermieters bei Mängelbeseitigung
Entdeckt der Mieter einen Mangel, hat er diesen gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Die Pflicht des Vermieters zur Beseitigung des Mangels setzt daher in der Regel eine Mangelanzeige des Mieters voraus. Voraussetzungen für einen weitergehenden Schadensersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter ist jedoch eine zusätzliche Mahnung, denn weitere Voraussetzung für den Schadensersatz ist ein Verzug, dessen Voraussetzungen sich aus § 286 BGB ergeben. Ob in der Mängelanzeige gleichzeitig eine Mahnung liegt, ist nach dem OLG Rostock (OLG Rostock, Urt. 03.08.2020, Az.: 3 U 91/18) nicht ohne Weiteres anzunehmen.
Airbnb muss Vermieter-Daten übermitteln
Online-Portale, die eine Kurzzeitvermietung anbieten, wie Airbnb, sind laut dem Verwaltungsgericht Berlin (Ur. V. 23.06.2021, Az.: 6 K 90/20) verpflichtet, die Daten der Anbieter der Wohnungen zu übermitteln. Ein Datenschutzrecht steht Airbnb in diesem Fall nicht zu, so die Berliner Richter. Die Zweckentfremdung von Wohnraum ist in Berlin nach wie vor ein großes Problem. Mieter, die ihre Wohnung öfter oder ausschließlich an Touristen vermieten, droht in letzter Konsequenz wegen unerlaubter Untervermietung die Kündigung und zugleich empfindliche Bußgelder seitens der Stadt Berlin.
Ist ein Hobbyraum ein Wohnraum?
Ein Hobbyraum kann, wenn er ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt wird und bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt wurde, als Wohnraum gelten. Seine Fläche ist vollumfänglich miteinzubeziehen. Der Mieter ist an diese getroffene Vereinbarung gebunden, urteilten das Landgericht Berlin (Urt. v. 27.05.2020, Az.: 65 233/19).
Foto: unsplash